Nun weitet sich die Klage seitens Sony auch auf die Besucher der Webseiten von Hacker Geohot aus. Desweiteren auch auf Betrachter von Youtube Videos, die von Geohot stammen.
Sony fordert die Herausgabe der IP Adressen bzw. der Nutzerdaten und Serverlogs. Der Richter Joseph C. Spero vom Distriktgericht (nördlicher Distrikt vin Kalifornien)in San Francisco hat den Sony-Anwälten nun das Recht eingeräumt, diese Daten von den Firmen Bluehost, Google, SoftLayer und YouTube zu fordern.
Eigentlich geht es bei der Herausgabe dieser Nutzerdaten vorwiegend um einen Nebenschauplatz der juristischen Auseinandersetzung zwischen SCEA und Hotz, nämlich den Gerichtsstand. Während Hotz in seinem Heimatstaat New Jersey verhandeln möchte, will Sony am erwähnten Distriktsgericht in San Francisco bleiben. Wenn auch Kalifornier den geohot-Hack heruntergeladen haben, ist das ein Argument gegen einen Wechsel des Gerichtsorts. Allerdings will Sony die Nutzerdaten auch als Beweise für die Verbreitung des von geohot veröffentlichten PS3-"Jailbreaks" auswerten.
Quelle: heise.de

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